Umsatzsteuer-Reverse-Charge-Rechner
Berechnen Sie die Mehrwertsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens für grenzüberschreitende Dienstleistungen. Berechnen Sie den Mehrwertsteuerbetrag, den Bruttobetrag und die Umkehrung der Mehrwertsteuer aus dem Nettobetrag und dem Mehrwertsteuersatz.
So verwenden Sie den Umsatzsteuer-Reverse-Charge-Rechner
- Geben Sie den Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer) ein.
- Geben Sie den Prozentsatz des Mehrwertsteuersatzes ein.
- Klicken Sie auf Berechnen, um den Mehrwertsteuerbetrag, den Bruttobetrag und die Umkehrung der Mehrwertsteuer anzuzeigen.
Anwendungsfälle
- •Berechnung der Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungsrechnungen.
- •Vorbereiten von Umsatzsteuererklärungseinträgen für Reverse-Charge-Transaktionen.
- •Überprüfung der Mehrwertsteuerkonformität für digitale Dienstleistungen in der EU.
- •Schulung von Finanzteams zur Reverse-Charge-Buchhaltung.
Formel
MwSt. = Nettobetrag × MwSt.-Satz %. Brutto = Netto + MwSt. Reverse-Charge-Mehrwertsteuer = Mehrwertsteuer (gleicher Betrag, vom Käufer angegeben).
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Umkehrung der Mehrwertsteuerschuldnerschaft?
Durch die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft wird die Mehrwertsteuerschuld vom Verkäufer auf den Käufer verlagert. Der Käufer erklärt und fordert gleichzeitig die Mehrwertsteuer, was bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen üblich ist.
Wann gilt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft?
Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt in der Regel für grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU, Baudienstleistungen und bestimmte inländische Transaktionen in umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen.
Zahle ich im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft die Mehrwertsteuer an den Lieferanten?
Nein. Im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens stellt der Lieferant Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus. Der Käufer weist in seiner eigenen Umsatzsteuererklärung sowohl die Ausgangs- als auch die Vorsteuer aus.