Gehaltsrechner
Berechnen Sie das Nettogehalt aus dem Bruttogehalt oder das Bruttogehalt aus dem Nettogehalt. Unterstützt Einkommensteuersätze (NDFL) von 13 %, 15 % und 30 % mit monatlicher und jährlicher Aufschlüsselung.
So verwenden Sie den Gehaltsrechner
- Geben Sie die erforderlichen Finanzwerte wie Betrag, Zinssatz oder Laufzeit ein.
- Passen Sie ggf. weitere Parameter an (z. B. Anzahlung, Gebühren).
- Das Ergebnis wird während der Eingabe automatisch aktualisiert.
- Überprüfen Sie die berechneten Zahlen, einschließlich Aufschlüsselungen und Gesamtsummen.
Schnellreferenz
| Von | Nach |
|---|---|
| 10 % | 100 $ von 1.000 $ |
| 15 % | 150 $ von 1.000 $ |
| 20 % | 200 $ von 1.000 $ |
| 25 % | 250 $ von 1.000 $ |
| 50 % | 500 $ von 1.000 $ |
| 5 % | 50 $ von 1.000 $ |
Anwendungsfälle
- •Bevor Sie eine Entscheidung treffen, prüfen Sie verschiedene Darlehens- oder Hypothekenoptionen.
- •Planen Sie ein Monatsbudget mit genauen Zahlungsprognosen.
- •Schätzung des langfristigen Investitionswachstums oder der Altersvorsorge.
- •Vergleich von Zinssätzen und Gesamtkosten verschiedener Finanzprodukte.
Formel
Brutto → Netto: NDFL = Brutto × Rate/100, Netto = Brutto − NDFL. Netto → Brutto: Brutto = Netto / (1 − Rate/100), NDFL = Brutto − Netto.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich das Nettogehalt vom Bruttogehalt?
Subtrahieren Sie die Einkommensteuer: Netto = Brutto − (Brutto × Steuersatz / 100). Zum Beispiel bei 13 %: Netto = 100.000 − 13.000 = 87.000.
Wann kommt der Steuersatz von 15 % zur Anwendung?
Der Steuersatz von 15 % gilt für Jahreseinkommen über 5 Millionen Rubel (der Betrag über dem Schwellenwert wird mit 15 %, der Rest mit 13 % besteuert).
Wer zahlt den Steuersatz von 30 %?
Der Satz von 30 % gilt in der Regel für Nichtansässige – Personen, die weniger als 183 Tage pro Jahr in Russland verbringen.
Berücksichtigt dieser Rechner Sozialbeiträge?
Nein, dieser Rechner berechnet nur die persönliche Einkommensteuer (NDFL). Die Sozialbeiträge des Arbeitgebers (Rente, Krankenversicherung, Sozialversicherung) sind getrennt.